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Allgemeine Geschäftsbedingungen. Version 1.0
der DND Internet Agentur, Handwerkerzone 54, 39040 Vahrn

§ 1 Geltung der Bedingungen:
Die DND Internet Agentur des Günther Koch, im folgenden kurz als DND bezeichnet, erbringt alle Lieferungen und Leistungen ausschließlich auf Grundlage dieser Geschäftsbedingungen. Sie gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht erneut ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit der erstmaligen Nutzung der von DND bereitgestellten Dienste gelten diese Bedingungen als angenommen. Gegenbestätigungen des Kunden unter Hinweis auf seine Geschäfts- oder Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen.
DND ist berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit einer angemessenen Ankündigungsfrist zu ändern oder zu ergänzen. Die Änderung erfolgt durch Veröffentlichung im Internet auf den Seiten von DND. Widerspricht der Kunde den geänderten oder ergänzten Bedingungen nicht innerhalb von vier Wochen nach deren Veröffentlichung im Internet, so werden die geänderten oder ergänzenden Bedingungen wirksam. Widerspricht der Kunde fristgemäß durch schriftliche Kündigung, so ist DND berechtigt, den Vertrag zu dem Zeitpunkt zu kündigen, an dem die geänderten oder ergänzenden Geschäftsbedingungen in Kraft treten sollen.
Die Angestellten von DND sind nicht befugt, mündliche Nebenabreden zu treffen oder mündliche Zusicherungen zu geben, die über den Inhalt des jeweiligen Vertrages einschließlich dieser Geschäftsbedingungen hinausgehen.


§ 2 Zustandekommen des Vertrages:
Ein Vertrag über die Nutzung der DND Dienste kommt mit der Gegenzeichnung eines an eine Auftragserteilung gebundenen Vertrages oder eines Mietvertrages zustande oder durch schlüssiges Handeln.
Soweit DND sich zur Erbringung der angebotenen Dienste Dritter bedient, werden diese nicht Vertragspartner des Kunden. Ferner besteht zwischen den Kunden von DND kein allein durch die gemeinsame Nutzung der Dienste begründetes Vertragsverhältnis.


§ 3 Vertragsgrundlagen:
Sofern DND ein individuelles Leistungsangebot abgegeben hat, sind die Angaben des Kunden über sein momentan bestehendes EDV-System, Angaben über beabsichtigte Hardwareerweiterungen und/oder die fachlich funktionalen Aspekte dessen Grundlagen. Der Kunde trägt das Risiko dafür, dass der Vertragsgegenstand seinen Wünschen und Bedürfnissen entspricht. Sofern der Kunde verbindliche Vorgaben vereinbaren möchte, hat er diese schriftlich niederzulegen. Sie werden erst durch Gegenzeichnung seitens DND wirksam.


§ 4 Kündigung:
Bei Verträgen ohne Mindestmietzeiten ist das Vertragsverhältnis für beide Vertragspartner mit einer Frist von einem Monat jeweils zum Monatsende kündbar.
Bei Verträgen mit Mindestmietzeit ist das Vertragsverhältnis frühestens zum Ablauf der Mindestmietzeit kündbar. Die Kündigung muss DND mindestens einen Monat vor dem Tag erhalten, an dem sie wirksam werden soll. Kündigungen bedürfen der Schriftform und müssen per Einschreiben mit Rückantwort an DND gesandt werden.
DND behält sich eine vorzeitige Kündigung bei grober Vertragsverletzung des Kunden vor.


§ 5: Leistungsumfang:
Der Umfang der Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung von DND und aus den hierauf bezugnehmenden und zusätzlichen Angaben im Vertrag. DND behält sich das Recht vor, die Lieferungen und Leistungen im Rahmen des technischen Fortschritts zu verbessern. DND ist ferner berechtigt, Leistungen zu verringern, in diesem Fall gelten § 13, Absatz 1 und 2 entsprechend.
Soweit DND kostenlose Dienste und Leistungen erbringt, können diese jederzeit und ohne Vorankündigung eingestellt werden. Ein Minderungs-, Erstattungs- oder Schadensersatzanspruch ergibt sich daraus nicht.
Aus kostenlosen Diensten und Leistungen können seitens des Kunden keinerlei Rechte hervorgeleitet werden.
Der Kunde wird von DND angelieferten Waren unverzüglich nach Lieferung auf Transportschäden untersuchen. Die Hardware wird vom Kunden selbst aufgestellt, in Betrieb gesetzt und getestet. Ausgenommen hiervon sind solche Bestandteile, die mit "Aufstellung durch DND" oder einer ihrer Geschäftspartner gekennzeichnet sind. Die Gefahr geht mit Anlieferung auf den Kunden über. Der Kunde versichert, dass er berechtigt ist, Zusatzeinrichtungen bzw. Modell- und Typenänderungen in die dafür vorgesehenen Computer einbauen zu lassen, auch wenn er nicht deren Eigentümer ist. Die vertragsgegenständlichen Programme installiert DND nicht, es sei denn, dies ist ausdrücklich vereinbart. Die Funktionsfähigkeit bereits beim Kunden installierter Programme mit den neuen, vertragsgegenständlichen Programmen, ist nicht geschuldet, soweit nicht ausdrücklich vereinbart. Gegenstand der Leistungspflicht von DND ist - auch wenn die Installation als solche von DND erbracht wird - insbesondere nicht die Anpassung bereits beim Kunden bestehender Programme an die vertragsgegenständliche Software. Dies gilt auch dann, wenn die bereits beim Kunden vorhandenen Programme von DND bezogen worden sind. Weitere begleitende Leistungen von DND, auch die Benutzereinführung und ähnliches, sind nur dann Vertragsinhalt, wenn dies ausdrücklich vereinbart worden ist. DND ist berechtigt, Handbücher und Bedienerhilfen zum Vertragsgegenstand gegebenenfalls auf Datenträger, zum Beispiel auf CD-ROM, anzuliefern. Bei der Verschaffung und/oder Pflege von Internet-Domains wird DND im Verhältnis zwischen dem Kunden und dem NIC.it, DENIC, dem InterNIC oder einer anderen Organisation zur Domain-Vergabe lediglich als Vermittler tätig. Durch Verträge mit solchen Organisationen wird ausschließlich der Kunde berechtigt und verpflichtet. DND hat auf die Domain-Vergabe keinen Einfluss. DND übernimmt deshalb keine Gewähr dafür, dass die für den Kunden beantragten und delegierten Domains frei von Rechten Dritter sind oder auf Dauer Bestand haben. Von Ersatzansprüchen Dritter, die auf der unzulässigen Verwendung einer Internet-Domain beruhen, stellt der Kunde DND hiermit frei.


§ 6: Pflichten des Kunden:
Der Kunde ist verpflichtet, Dienste und Produkte von DND sachgerecht zu nutzen. Er ist besonders verpflichtet,
a)die vereinbarten Entgelte entsprechen der jeweils gültigen allgemeinen Tarifliste oder der individuellen Vereinbarungen im Vertrag und sind zuzüglich der darauf zu berechnenden Mehrwertsteuer zu zahlen. Für jeden nicht eingelösten Scheck oder jede nicht eingelöste bzw. zurückgereichte Lastschrift hat der Kunde DND die Kosten zu erstatten
b)DND unverzüglich mitzuteilen, wenn bei ihm Voraussetzungen für Tarifermäßigungen entfallen
c)DND die Installation technischer Einrichtungen zu ermöglichen, soweit das für die Nutzung der DND Dienste und DND Produkte erforderlich ist und Installationen nicht durch den Kunden selbst vorgenommen werden
d)DND mitzuteilen, welche technische Ausstattung zur Nutzung der DND Produkte verwendet wird
e)dafür zu sorgen, dass die Netz-Infrastruktur oder Teile davon nicht durch übermäßige Inanspruchnahme überlastet werden
f)die von DND gemieteten Datenkapazitäten und die Zugriffsmöglichkeiten auf DND Dienste nicht missbräuchlich zu nutzen und rechtswidrige Handlungen und Veröffentlichungen zu unterlassen. Dazu gehört auch die vom Kunden zu treffende Vorsorge, dass durch Nutzung der von DND bereitgestellten Dienste keine Verstöße gegen Schutzgesetze zugunsten Dritter sowie straf- und ordnungsrechtliche Bestimmungen erfolgen.
g)die Erfüllung gesetzlicher Vorschriften und behördlicher Auflagen sicherzustellen sowie für die Erteilung behördlicher Erlaubnisse Sorge zu tragen, soweit diese gegenwärtig oder künftig für Veröffentlichungen im Netz oder die Teilnahme an DND-Diensten von erforderlich sein sollten
h)den anerkannten Grundsätzen der Datensicherung Rechnung zu tragen, insbesondere Passwörter und Zugriffsberechtigungen geheim zu halten bzw. unverzüglich zu ändern oder Änderungen zu veranlassen, falls auch nur die bloße Vermutung besteht, dass nichtberechtigte Dritte davon Kenntnis erlangt haben
i)DND erkennbare Mängel oder Schäden unverzüglich mitzuteilen (Störungsmeldung)
j)im Rahmen des Zumutbaren alle Maßnahmen zu treffen, die eine Feststellung der Mängel oder Schäden und ihrer Ursachen ermöglichen oder die Beseitigung der Störung erleichtern und beschleunigen.
k)nach Angabe einer Störmeldung DND durch die Überprüfung und Wiederherstellung ihrer Einrichtung(en) entstandenen Aufwendungen zu ersetzen, wenn und soweit sich nach der Prüfung herausstellt, dass eine Störung im Verantwortungsbereich des Kunden vorlag, oder diese Störung durch den Kunden verursacht wurde.
l)DND innerhalb eines Monats anzuzeigen:
a.jede durch Erbfall oder sonstige Gesamtrechtsnachfolge bewirkte Änderung in der Person des Kunden
b.bei nichtrechtsfähigen Handelsgesellschaften, Erbengemeinschaften, nichtrechtsfähigen Vereinen, Gesellschaften bürgerlichen Rechts oder Kundengemeinschaften das Hinzutreten oder Ausscheiden von Personen
c.jede Änderung des Namens des Kunden oder der Bezeichnung, unter der er in den Betriebsunterlagen von DND geführt wird
Verstößt der Kunden gegen die in Punkt b), e) und f) genannten Pflichten, ist DND sofort und in den übrigen Fällen mit Ausnahme nach Punkt a) nach erfolgloser Abmahnung berechtigt, das Vertragsverhältnis zu kündigen. Es ist ausdrücklich untersagt von DND Servern in irgendeiner Weise sogenannte 'Massen-E-Mails', 'Spam E-Mails', etc. zu versenden. DND ist in einen solchen Fall berechtigt den Account sofort zu sperren.


§ 7: Preise:
DND ist berechtigt, die Preise jederzeit nach schriftlicher Vorankündigung mit einer Frist von 4 Wochen zu erhöhen. Die Preise sind Festpreise. Falls nicht divers angeführt, gelten alle Preise zuzüglich gesetzlicher Mwst.


§ 8: Haftungsbeschränkungen:
Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluß und unerlaubter Handlung sind sowohl gegenüber DND wie auch im Verhältnis zu deren Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzlich oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt. Für wettbewerbrechtliche Verstöße des Kunden haftet DND ebenfalls nicht. DND haftet nicht für die über ihre Dienste übermittelten Informationen, und zwar weder für deren Vollständigkeit, Richtigkeit oder Aktualität, noch dafür, dass sie frei von Rechten Dritter sind oder der Autor/Sender rechtswidrig handelt, indem er die Informationen übermittelt. DND haftet nicht für Schaden, die durch Angriffe Dritter entstehen können, wenn diese Angriffe unter Ausnützung von Sicherheitslücken und/oder Softwarefehlern im Betriebssystem oder der verwendeten Programme möglich waren.


§ 9: Haftung des Kunden:
Der Kunde haftet für alle Folgen und Nachteile, die DND und Dritten durch die missbräuchliche, grob fahrlässige oder rechtswidrige Verwendung der DND Dienste und DND Produkte oder dadurch entstehen, dass der Kunde seinen sonstigen Obliegenheiten nicht nachkommt.


§ 10: Obliegenheiten des Kunden:
Der Kunde hat für ihn über das Internet eingehende Nachrichten in regelmäßigen Abständen von höchstens einer Woche abzurufen und auf eigenen Rechnern zu speichern. DND behält sich vor, für den Kunden eingegangene persönliche Nachrichten nach 1 Monat ohne Rückfrage zu löschen. Der Kunde verpflichtet sich, von DND zum Zwecke des Zugangs zu deren Dienste erhaltene Passwörter streng geheim zu halten und den Provider unverzüglich zu informieren, sobald er davon Kenntnis erlangt, dass unbefugten Dritten das Passwort bekannt ist. Sollten infolge Verschuldens des Kunden Dritte durch Missbrauch der Passwörter Leistungen von DND nutzen, haftet der Kunde gegenüber DND auf Nutzungsentgelt und Schadensersatz. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass es ihm obliegt, in regelmäßigen Abständen, mindestens täglich, eine Datensicherung durchzuführen, wobei Daten, die auf den WebServern von DND abgelegt sind, nicht auf diesen sicherungsgespeichert werden dürfen. Der Kunde hat eine vollständige Datensicherung insbesondere vor jedem Beginn von Arbeiten von DND oder vor der Installation von gelieferter Hard- oder Software durchzuführen. Der Kunde testet im übrigen gründlich jedes Programm auf Mangelfreiheit und Verwendbarkeit in seiner konkreten Situation, bevor er mit der operativen Nutzung des Programms beginnt. Dies gilt auch für Programme, die er im Rahmen der Gewährleistung und der Pflege von DND erhält. Der Kunde wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass jede, auch nur kleinste eigenmächtige Veränderung an der Software die Lauffähigkeit des gesamten Systems beseitigen kann. Der Kunde trägt dieses Risiko allein.


§ 11: Zahlungsbedingungen:
DND stellt seine Leistungen monatlich in Rechnung. Beträge unter Euro 77,47 (und in diesem Ausmaß entsprechend der jeweiligen Landeswährung) pro Monat werden mindestens 3 Monate im Voraus in Rechnung gestellt, falls nicht schriftlich eine andere Regelung getroffen wird. Monatliche Entgelte sind, beginnend mit dem Tag der betriebsfähigen Bereitstellung, für den Rest des Monats anteilig zu zahlen. Danach sind diese Entgelte monatlich im Voraus zu zahlen und werden mit Zustellung der Rechnung ohne Abzug fällig. Ist das Entgelt für Teile eines Kalendermonats zu berechnen, so wird dieses für jeden Tag mit 1/30 des monatlichen Entgelts berechnet.
Der Rechnungsbetrag muss spätestens am vierzehnten Tag nach Zugang der Rechnung auf dem in der Rechnung angegebenem Konto gutgeschrieben sein.
Behauptet der Kunde, dass ihm berechnete Gebühren nicht von ihm oder Dritten verursacht worden sind, für die er einzustehen hat, so hat er dies nachzuweisen. DND hat in diesem Fall lediglich nachzuweisen, dass das Berechnungssystem fehlerfrei ist.
Sonstige Entgelte sind nach Erbringung der Leistung zu zahlen und werden mit Erhalt der Rechnung ohne Abzug fällig. Bei einer Vertragssumme von über Euro 516,46 (und in diesem Ausmaße entsprechend der jeweiligen Landeswährung) behält sich DND vor, Vorschuss- und Teilzahlungen des Kunden zu verlangen.
Die Zahlung ist erst erfolgt, wenn der in der Rechnung angegebene Betrag vollständig auf dem in der Rechnung angegebenen Konto gutgeschrieben ist.


§ 12: Eigentumsvorbehalt – Zahlungsverzug:
Bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises bleibt die gesamte gelieferte Ware Eigentum von DND. Kommt der Kunde mit der Zahlung in Verzug, kann DND, unbeschadet sonstiger Rechte, die gelieferte Ware zur Sicherung ihrer Rechte zurücknehmen, wenn DND dies dem Kunden angekündigt und ihm eine angemessene Nachfrist gesetzt hat. Gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises Eigentum von DND. Die Verpfändung oder Sicherheitsübereignung ist unzulässig.
Bei Zahlungsverzug des Kunden ist DND berechtigt, die Leistungen einzustellen, und die entsprechende Internet-Präsenz des Kunden, auch des Kunden des Wiederverkäufers, sofort zu sperren. Der Kunde bleibt in diesem Fall verpflichtet, die monatlichen Entgelte zu zahlen. Bei Zahlungsverzug ist DND außerdem berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt an Zinsen in Höhe von 5% über dem Diskontsatz der Banca d? Italia, auf jeden Fall kann DND unter diesen Umständen einen Jahreszinssatz von mindestens 11% anwenden und die entsprechende Internet-Präsenz des Kunden, auch des Kunden des Wiederverkäufers, sperren.
DND kann das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Kunde:
a)für zwei aufeinanderfolgende Monate mit der Bezahlung der Entgelte, bzw. eines nicht unerheblichen Teils der Entgelte in Verzug kommt, oder
b)in einem Zeitraum, der sich über mehr als zwei Monate erstreckt, mit der Bezahlung der Entgelte in Höhe eines Betrages, der das monatliche Grundentgelt für zwei Monate erreicht, in Verzug kommt.
Die Geltendmachung weiterer Ansprüche wegen Zahlungsverzug bleibt DND vorbehalten.


§ 13: Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrecht, Leistungsverzögerungen, Rückvergütung
Gegen Ansprüche von DND kann der Kunde nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen aufrechnen. Dem Kunden steht die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts nur wegen Gegenansprüchen aus diesem Vertrag zu.
Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Krankheit, Unfall, Tod von DND Mitarbeitern und aufgrund von Ereignissen, die DND die Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen – hierzu gehören insbesondere Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen, der Ausfall von Kommunikationsnetzen und Gateways der jeweiligen Betreiber, Störungen im Bereich der Monopoldienste der Telekommunikationsgesellschaften, auch wenn sie bei Lieferanten oder Unterauftragnehmern eintreten, hat DND auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Diese berechtigen DND, die Lieferungen und Leistungen um die Dauer der Verzögerung, zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit, hinauszuschieben.
1) Dauert eine Behinderung im Netzbetrieb, die erheblich ist, länger als zwei Wochen an, ist der Kunde berechtigt, die monatlichen Entgelte ab dem Zeitpunkt des Eintritts der Behinderung bis zum nächsten Kündigungstermin entsprechend zu mindern. Eine erhebliche Behinderung liegt unter anderem vor, wenn
a)der Kunde nicht mehr auf die DND Infrastruktur zugreifen und zurückgreifen kann und dadurch die in der Auftragsbestätigung verzeichneten Dienste nicht mehr nutzen kann
b)die Nutzung dieser Dienste insgesamt wesentlich erschwert ist, bzw. die Nutzung einzelner der in der Auftragsbestätigung verzeichneten Dienste unmöglich wird.
Weist eine von DND gefertigte Software Fehler auf, die erheblich sind, und behebt DND diese nicht innerhalb von 10 Wochen, so ist der Kunde nach seiner Wahl berechtigt, den Kaufpreis zu mindern oder den Kaufvertrag rückgängig zu machen, es sei denn, die Fehlerquote liegt in Programmteilen fremder Hersteller. In diesem Fall wird DND den jeweiligen Hersteller zur Fehlerkorrektur auffordern. Weitere Ansprüche des Kunden ergeben sich hieraus nicht.
2) Bei Ausfällen von Diensten wegen einer außerhalb des Verantwortungsbereiches von DND liegenden Störungen erfolgt keine Rückvergütung von Entgelten. Im übrigen werden Ausfallszeiten nur dann erstattet, wenn DND oder einer ihrer Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen den Fehler verschuldet oder mindestens fahrlässig verursacht hat und sich der Ausfallszeitraum über mehr als drei Werktage erstreckt.


§ 14: Lizenzvereinbarungen:
Rechtsinhaber der vertragsgegenständlichen Programme der Computer ist die Firma DND oder einer ihrer Geschäftspartner, der sie zum Weitervertrieb der Programme ermächtigt hat. Der Kunde erhält von DND ein nicht ausschließliches Recht zur Nutzung der Programme (Lizenz); wenn der Kunde von DND für Mehrfachlizenzen des Programms autorisiert wird, so gelten die nachfolgenden Nutzungsbedingungen für jede einzelne dieser Lizenzen. Der Begriff "Programm" umfasst das originale Programm und alle Vervielfältigungen (Kopien) desselben, einschließlich von Teilen des Programms, die mit anderen Programmen verbunden werden. Ein Programm besteht aus maschinenlesbaren Anweisungen, audiovisuellen Inhalten und den zugehörigen Lizenzmaterialien. Im übrigen gelten die Lizenzbestimmungen der Geschäftspartner.


§ 15: Kundendienst:
Im Falle von Störungen an technischen Einrichtungen von DND oder Fehlern in DND eigenen Softwareprodukten wird DND bemüht sein, diese im Rahmen der bestehenden technischen und betrieblichen Möglichkeiten kurzfristig zu beheben. Dauert di Störung über längere Zeit an, gelten § 13, Absatz 1 und 2 entsprechend. Eine weitere Haftung von DND wegen Störungen oder Fehlern der vorbezeichneten Art scheidet aus, es sei denn, es liegt vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln der Geschäftleitung oder leitender Angestellter von DND vor.


§ 16: Nutzung der Programme:
Der Kunde verpflichtet sich sicherzustellen, dass jeder, der dieses Programm nutzt, dies nur im Rahmen dieser Lizenzvereinbarung durchführt und diese Lizenzvereinbarung einhält. Der Kunde darf das Programm gleichzeitig nur auf einem Rechner nutzen. Eine "Nutzung" des Programms liegt vor, wenn sich das Programm im Hauptspeicher oder auf einem Speichermedium eines Computers befindet. Ein Programm, das lediglich zum Zwecke der Programmverteilung auf einem Netzwerkserver installiert ist, gilt als nicht genutzt. Die von DND erhobenen Lizenzgebühren richten sich nach der Häufigkeit der Nutzung (zum Beispiel Anzahl der Benutzer), den Ressourcen (zum Beispiel Prozessorgröße) oder einer Kombination aus beidem. Wird der Zugriff auf ein Programm durch ein Lizenzverwaltungsprogramm gesteuert, dürfen Kopien erstellt und auf allen Maschinen gespeichert werden, die unter Kontrolle dieses Lizenzverwaltungsprogrammes stehen, jedoch darf die Nutzung nicht die Gesamtzahl der zulässigen Benutzer oder Ressourcen übersteigen. Einige Programme, die zur Nutzung zuhause oder auf Reisen vorgesehen sind, dürfen auf einem primären und einem weiteren Computer gespeichert sein, jedoch darf das Programm nicht auf beiden Computern gleichzeitig aktiv benutzt werden. Der Kunde darf Datensicherung nach den Regeln der Technik betreiben und hierfür die notwendigen Sicherungskopien der Programme erstellen. Sofern das Handbuch auf Datenträger vorliegt, darf es auf Papier ausgedruckt werden. Der Kunde darf Urheberrechtsvermerke von DND nicht verändern oder entfernen. Der Kunde ist nicht berechtigt, das Programm in anderer Weise als hierin beschrieben zu nutzen, zu kopieren, zu bearbeiten oder zu übertragen; das Programm in eine andere Ausdrucksform umzuwandeln (ReverseAssemble ReverseCompile) oder in anderer Weise zu übersetzen, sofern eine solche Umwandlung nicht durch ausdrückliche gesetzliche Regelungen unabdingbar vorgesehen ist, das Programm zu vermieten, zu verleasen oder Unterlizenzen an dem Programm zu erteilen.


§ 17: Nutzung durch Dritte:
Eine direkte oder mittelbare Nutzung der Dienste oder Produkte von DND durch Dritte ist nur nach ausdrücklicher Genehmigung durch DND gestattet. Wird die Nutzung durch Dritte gestattet, hat der Kunde diese ordnungsgemäß in die Nutzung der Dienste einzuweisen. Wird die Nutzung durch Dritte nicht gestattet, ergibt sich hieraus kein Minderungs-, Erstattungs- oder Schadenersatzanspruch. Der Kunde hat auch Entgelte zu zahlen, die im Rahmen der ihm zur Verfügung gestellten Nutzungsmöglichkeiten durch befugte oder unbefugte Nutzung der Dienste von DND durch Dritte entstanden sind.


§ 18: Nutzung von Tarifen:
Der Leistungsumfang für Chat-, Email- und FTP-Datenverkehr (Traffic) ist begrenzt auf 10% der in den jeweiligen Tarifen ausgewiesenen freien Datenübertragungsmengen. Innerhalb eines bei DND gebuchten Tarifes darf der Kunde nur Daten von sich selbst sowie von solchen Unternehmen einstellen, an denen der Kunde mehrheitlich beteiligt ist oder denen die Geschäftsführung des Kunden obliegt. Werden durch gehostete Ressourcen die Stabilität und Performance der DND-Server gefährdet und/oder beeinträchtigt, ist DND berechtigt, den mit dem Kunden bestehenden Vertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen.



§ 19: Gewährleistung:
DND gewährleistet eine Erreichbarkeit seiner Internet-Server von 98% im Jahresmittel. Hiervon ausgenommen sind Zeiten, in denen ordentliche Wartungsarbeiten am Server durchgeführt werden und in denen der Server aufgrund von technischen oder sonstigen Problemen, die nicht im Einflussbereich von DND liegen (höhere Gewalt, Verschulden Dritter etc.) über das Internet nicht zu erreichen ist. Im Rahmen der Gewährleistung kann DND Computer, Zusatzgeräte und Teile davon austauschen und technische Änderungen einbauen. Ausgetauschte Gegenstände gehen in das Eigentum von DND über. Der Kunde muss im Rahmen der Gewährleistung gegebenenfalls einen neuen Programmstand übernehmen, es sei denn, dies führt für ihn zu unangemessenen Anpassungs- und Umstellungsproblemen. Der Kunde hat eventuell auftretende Mängel stets aussagekräftig zu dokumentieren, insbesondere unter Protokollierung angezeigter Fehlermeldungen und schriftlich zu melden. Er hat eine Problemanalyse und Fehlerbeseitigung nach dem Bedienerhandbuch durchzuführen. Der Kunde hat DND bei einer möglichen Mangelbeseitigung nach Kräften zu unterstützen. Der Kunde hat vor einer Fehlerbeseitigung, insbesondere vor einem Maschinenaustausch, Programme, Daten und Datenträger vollständig zu sichern, erforderlichenfalls zu entfernen. Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind grundsätzlich solche Fehler, die durch äußere Einflüsse, Bedienungsfehler oder nicht von DND durchgeführte Änderungen, Ergänzungen, Ein- oder Ausbauten, Reparaturversuche oder sonstige Manipulationen entstehen. Der Ersatz von verbrauchtem Erstausstattungszubehör (Schreib- und Druckelemente, Farbträger etc.) ist nicht Bestandteil der Gewährleistung.


§ 20: Inhalte von Internet-Seiten:
Der Kunde darf mit Form, Inhalt oder verfolgtem Zweck seiner Internet-Seiten nicht gegen gesetzliche Verbote, die guten Sitten und Rechte Dritter (Namens-, Urheber-, Datenschutzrechte usw.) verstoßen. Insbesondere verpflichtet sich der Kunde, im Rahmen seiner Präsenz keine pornographischen Inhalte und keine auf Gewinnerzielung gerichteten Leistungen anzubieten oder anbieten zu lassen, die pornographische und/oder erotische Inhalte (z.B. Nacktbilder, Peepshows etc.) oder zum Gegenstand haben oder sogenanntes 'hacking/phreaking/warezzing/cracking' fördern. Für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen vorstehende Verpflichtung verspricht der Kunde unter Ausschluss der Annahme eines Fortsetzungszusammenhangs die Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von Euro 5000,00 (in Worten Fünftausend (und in diesem Ausmaße entsprechend der jeweiligen Landeswährung). Außerdem berechtigt ein Verstoß des Kunden gegen die genannten Verpflichtungen, die Aufnahme von Internet-Seiten zu verweigern, die Seiten und darauf gerichtete Verweise sofort zu löschen und den Vertrag fristlos zu kündigen. Es ist DND, aufgrund der knappen Preiskalkulation, nicht möglich, eine genauere Einzelfallprüfung für den Fall vorzunehmen, ob eventuelle Ansprüche Dritter, berechtigt oder unberechtigt, erhoben werden. Bei Verstoß der Internet-Seiten des Kunden gegen gesetzliche Verbote, die guten Sitten oder Rechte Dritter haftet der Kunde gegenüber DND auf Ersatz aller hieraus entstehenden direkten und indirekten Schäden, auch des Vermögensschadens. Er stellt DND im Innenverhältnis von etwaigen Ansprüchen Dritter, die auf Inhalte von Internet-Seiten des Kunden zurückgehen, frei. DND übernimmt keine Gewähr für die richtige Wiedergabe der Internet-Seiten des Kunden in der Internet-Präsenz, es sei denn, DND kann Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last gelegt werden. Für mittelbare Schäden und Folgeschäden sowie für entgangenen Gewinn haftet DND nur bei Vorsatz. Mit der Übermittlung der Webseiten (an den Provider oder den DND-Server) stellt der Kunde den Provider von jeglicher Haftung für den Inhalt frei und versichert ausdrücklich, kein Material zu übermitteln, welches Dritte in Ihrer Ehre verletzt, andere Personen oder Personengruppen verunglimpft oder beleidigt.


§ 21: Geheimhaltung, Datenschutz:
Falls nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, gelten die an DND unterbreiteten Informationen als nicht vertraulich. Der Vertragspartner wird hiermit gemäß Art. 10, 11, 12 und 20 des Gesetzes 675/96 (Datenschutzverordnung) unterrichtet, daß DND seine Bestandsdaten in maschinenlesbarer Form und für Aufgaben, die sich aus dem Vertrag ergeben, maschinell verarbeitet. Soweit sich DND Dritter zur Erbringung der angebotenen Dienste bedient, ist DND berechtigt, die Teilnehmerdaten offenzulegen, wenn dies für die Sicherstellung des Betriebes erforderlich ist. DND steht dafür ein, daß alle Personen, die von DND mit der Abwicklung betraut werden, die einschlägigen datenschutzrechtlichen Vorschriften kennen und beachten. Der Teilnehmer ist seinerseits nicht berechtigt, sich oder Dritten mittels der Dienste von DND nicht für ihn oder den Dritten bestimmte Daten oder Informationen zu verschaffen. Soweit dies in international anerkannten technischen Normen vorgesehen ist, und der Kunde nicht per Einschreiben widerspricht, können Informationen über ihn Dritten zugänglich gemacht werden (Directory Services). DND kann, soweit der Kunde diesem nicht per Einschreiben widerspricht, Daten weiterverarbeiten und statistische Markterhebungen durchführen lassen sowie die Daten an Dritte weitergeben zum Zweck von Direktmarketing.
DND speichert alle Daten des Kunden während der Dauer des Vertragsverhältnisses elektronisch, soweit dies zur Erfüllung des Vertragszweck, insbesondere für Abrechnungszwecke, erforderlich ist. Die erhobenen Bestandsdaten verarbeitet und nutzt DND auch zur Beratung seiner Kunden, zur Werbung und zur Marktforschung für eigene Zwecke und zur bedarfsgerechten Gestaltung seiner Telekommunikationsleistungen. DND wird dem Kunden auf Verlangen jederzeit über den gespeicherten Datenbestand, soweit er ihn betrifft, vollständig und unentgeltlich Auskunft zu erteilen. DND wir den Inhalt privater Nachrichten des Kunden ohne dessen Einverständnis nicht an Dritte weiterleiten. Dies gilt insoweit nicht, als DND verpflichtet ist, Dritten, insbesondere staatlichen Stellen, solche Daten zu offenbaren oder soweit international anerkannte technische Normen dies vorsehen und der Kunde nicht per Einschreiben widerspricht. DND weist den Kunden ausdrücklich darauf hin, dass der Datenschutz für Datenübertragungen in offenen Netzen, wie dem Internet, nach dem derzeitigen Stand der Technik, nicht umfassend gewährleistet werden kann. Der Kunde weiß, dass der Provider das auf dem Webserver gespeicherte Seitenangebot und unter Umständen auch weitere dort abgelegte Daten des Kunden aus technischer Sicht jederzeit einsehen kann. Auch andere Teilnehmer am Internet sind unter Umständen technisch in der Lage, unbefugt in die Netzsicherheit einzugreifen und den Nachrichtenverkehr zu kontrollieren. Für die Sicherheit der von ihm ins Internet übermittelten und auf WebServern gespeicherten Daten trägt der Kunde vollumfänglich selbst Sorge.


§ 22: Projekte und Softwarelieferungen:
Alle Urheberrechte bleiben vorbehalten. Das Nutzungsrecht an Projektergebnissen kann nur mit Zustimmung von DND übertragen werden. Die Zustimmung kann ausdrücklich oder konkludent bereits in dem Vertrag erteilt werden, in dem die Durchführung des jeweiligen Projektes vereinbart wird.
Bei Softwarelieferungen ergeben sich Leistungsinhalt und Leistungsumfang aus der Leistungsbeschreibung von DND und aus dem zum Vertrag gehörenden Feinkonzept.
Wird die Entwicklung von Software geschuldet, erhält der Kunde nur dann das uneingeschränkte und ausschließliche Nutzungs- und Verfügungsrecht für das gesamte Ergebnis der von DND ausgeführten Arbeiten, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde. Die Übergabe von Quelldateien erfolgt ebenfalls nur dann, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
Das Nutzungsrecht an einer von DND entwickelten oder gelieferten Software umfasst die Nutzung und die Vervielfältigung für den internen Gebrauch des Kunden gemäß § 16. Der Kunde darf Software im übrigen weder als Ganzes noch in Teilen Dritten zugänglich machen. Nicht als Dritte gelten Personen, die im Auftrag des Kunden dessen Nutzungsrecht für ihn ausüben oder 100%ige Tochterunternehmen sind.
Wurde ausdrücklich vereinbart, daß das Nutzungsrecht für eine Software auf Dritte übertragen werden kann, müssen alle Kopien den Originalurhebervermerk sowie alle sonstigen Schutzvermerke tragen.
Der Kunde darf nur eine Kopie der von DND entwickelten oder gelieferten Software ausführen und verwenden, es sei denn, die Software ist eindeutig für die gleichzeitige Verwendung auf einer größeren Anzahl von Hardwareeinheiten vorgesehen oder die Mehrplatznutzung wurde ausdrücklich vereinbart.
Falls im Zusammenhang mit dem jeweiligen Vertragsgegenstand (Softwareentwicklung oder Durchführung sonstiger Projekte) Ansprüche wegen der Verletzung eines Patentes oder eines sonstigen Ausschließlichkeitsrechtes geltend gemacht werden, ist der Kunde angehalten, DND unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen. Der Kunde wird ohne vorherige Zustimmung von DND keine wesentlichen Prozesshandlungen vornehmen und DND auf Verlangen die Verteidigung gegen derartige Ansprüche, insbesondere der Prozessführung einschließlich eines Vergleichsabschlusses, überlassen.
Wenn die Nutzung des Vertragsgegenstandes oder von Teilen davon durch eine gerichtliche Entscheidung untersagt ist, oder wenn nach Auffassung von DND eine Klage wegen der Verletzung von Schutzrechten droht, so hat DND das Wahlrecht zwischen folgenden Maßnahmen:
a)den Vertragsgegenstand so zu ändern, daß er keine Schutzrechte mehr verletzt
b)dem Auftraggeber das Recht zu verschaffen, den Vertragsgegenstand weiter zu nutzen
c)den Vertragsgegenstand durcheinen Vertragsgegenstand zu ersetzen, der keine Schutzrechte verletzt und entweder den Anforderungen des Auftraggebers entspricht oder mit dem ersetzten Vertragsgegenstand gleichwertig ist
d)den Vertragsgegenstand zurückzunehmen und dem Auftraggeber das gezahlte Entgelt abzüglich eines angemessenen Betrages für die Nutzung und den Wertverlust zu erstatten.
Die vorstehende Verpflichtung entfällt für solche Vertragsgegenstände, bei denen die Schutzrechtsverletzung auf einem vom Kunden stammenden Konzept oder darauf beruht, daß der Vertragsgegenstand vom Kunden geändert oder zusammen mit nicht von DND gelieferten Vertragsgegenständen betrieben wurde.


§ 23: Ende des Nutzungsrechts:
Soweit dem Kunden von DND ein zeitlich beschränktes Nutzungsrecht für die Programme oder Werbematerialien eingeräumt worden ist oder das Nutzungsrecht aufgrund Kündigung endet, gilt: Zum Ende des Nutzungsrechts gibt der Kunde alle Datenträger mit Programmen, eventuelle Kopien sowie alle schriftlichen Dokumentationen und Werbehilfen an DND zurück. Der Kunde löscht alle gespeicherten Programme, soweit er nicht gesetzlich zur längeren Aufbewahrung verpflichtet ist, von seinen Computersystemen. Die übrigen vertraglichen Nebenpflichten des Kunden gegenüber DND bestehen über eine eventuelle Kündigung oder eine Beendigung des Vertrages fort.


§ 24: Warenlieferungen:
Die Preise für Waren verstehen sich, falls nicht anders vereinbart, zuzüglich der üblichen Verpackung und ist gesondert abzugelten. Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben wurde ist oder zwecks Versendung die Geschäftsräume von DND verlassen hat. Falls der Versand ohne Verschulden von DND unmöglich wird, geht die Gefahr mit der Meldung der Lieferbereitschaft auf den Kunden über. DND ist zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt, es sei denn, der Kunde weist nach, daß die Teillieferung oder Teilleistung für ihn nicht von Interesse nicht. Die Gewährungsfrist für die Lieferung von Waren, Geräten und Anlagen beträgt 6 Monate ab Auslieferungstag. Unberührt davon ist eine etwaige gesonderte Garantiehaftung des Warenherstellers. Soweit ein von DND zu vertretender Mangel der Kaufsache vorliegt, ist DND nach ihrer Wahl zur Mangelbeseitigung oder Ersatzlieferung berechtigt. Schlägt die Nachbesserung nach angemessener Frist fehl, so ist der Käufer nach seiner Wahl berechtigt, Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) oder Rückgängigmachung (Wandlung) zu verlangen. Weitergehende Ansprüche des Kunden, insbesondere ein Anspruch auf Ersatz von Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, sind ausgeschlossen, es sei denn, die Schadenursache beruht auf grober Fahrlässigkeit der Geschäftsleitung oder leitender Angestellter von DND, oder es ist eine Eigenschafszusicherung erfolgt, die den Käufer gegen das Risiko von Mangelfolgeschäden absichern soll.


§ 25: Schlussbestimmungen:
Jegliche Änderungen, Ergänzungen oder die teilweise oder gesamte Aufhebung des Vertrages bedürfen der Schriftform, auch die Abänderung oder Aufhebung des Schriftformerfordernisses. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Ansprüche aus und aufgrund dieses Vertrages einschließlich Scheck- und Wechselklage sowie sämtliche zwischen Parteien sich ergebende alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Brixen, soweit der Kunde Vollkaufmann oder juristische Person des öffentlichen Rechts ist. Für die von DND auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen abgeschlossenen Verträge und für aus ihnen folgende Ansprüche gleich welcher Art gilt ausschließlich das Recht des Ursprungslandes des Firmensitzes von DND unter Ausschluss der Bestimmungen zum einheitlichen UN-Kaufrecht über den Kauf beweglicher Sachen und unter Ausschluss des Ursprungslandes des Firmensitzes von DND internationalen Privatrechts. Sollten Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und/oder des Vertrages unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Vielmehr gilt anstelle jeder unwirksamen Bestimmung eine dem Zweck der Vereinbarung entsprechende oder zumindest nahekommende Ersatzbestimmung, wie sie die Parteien zur Erreichung des gleichen wirtschaftlichen Ergebnisses vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit der Bestimmung gekannt hätten. Entsprechendes gilt für Unvollständigkeiten. Änderungen dieser AGB bedürfen der Schriftform.
 
 
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